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fototeam-doelzer
Fotostudio und Mediengestaltung
Christiane & Kai Dölzer
Nebelhornstraße 44
86163 Augsburg
Fon: +49 (821) 66 73 17
Fax: +49 (821) 26 28 322
mail: info@fototeam-doelzer.de
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Kai Dölzer, Anschrift siehe oben
Copyright
© fototeam-doelzer
Alle auf dieser Website zur Ansicht gestellten Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder digital noch mechanisch genutzt, reproduziert oder bearbeitet, (auch nicht zu Layoutzwecken ) werden.
Das Urheberrecht dieser Bilder liegt in allen Fällen bei fototeam dölzer oder seinen Kunden, die hierfür die entsprechenden Rechte erworben haben. Alle Aufnahmen und Rechte unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht.
AGB
1. Geltung
der Geschäftsbedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote
des Fotografen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher
Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden
Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den
nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche
abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt,
wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.
Produktionsaufträge
Kostenvoranschläge des Fotografen sind
unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom Fotografen anzuzeigen, wenn
eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu
erwarten ist. Dem Fotografen werden vom Auftraggeber nur solche Objekte
und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die
frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von
Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser
Pflicht resultieren.
Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung
eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten
abgeschlossen, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden
Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers einzugehen.
3.
Vergütung
Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung
als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling,
Locationmieten, Bildbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen.
Sämtliche
vom Kunden zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind
Nettobeträge zzgl. der MWSt. in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Soweit
nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise ab Fotostudio.
Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so
hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Wird die für
Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu
vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes
Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die
Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz.
Das
Produktionshonorar ist bei der Ablieferung der Bilder bzw. der
Bilddaten fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen geliefert, ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren
Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem
erbrachten Zeit- und Kostenaufwand verrechnen.
Die zu
übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der
vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher
Nebenkosten.
4. Übertragung von Nutzungsrechten
Der
Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen
Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die
Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich,
sachlich oder zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer
gesonderten Vereinbarung.
Besteht keine besondere Vereinbarung,
wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung in Anzeigen und
Prospekten in Deutschland übertragen.
Der Bildautor wählt die
Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur
Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt,
die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Die Weitergabe
urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Zustimmung. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der
Schriftform.
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der
Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie
möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der
vorherigen Zustimmung des Fotografen in Schriftform.
Bei
Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, als Urheber
genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen
Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten
verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten
werden.
Der Fotograf ist berechtigt, alle von ihm erstellten
Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen, außer der
Auftraggeber begründet ausdrücklich die Ablehnung, z.B. auf Grund der
Verletzung von Betriebsgeheimnissen und ähnlichen Gründen.
5.
Gewährleistung und Haftung
Der Fotograf verpflichtet sich, bei
der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu
lassen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind
Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch
technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche
sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz möglich. Der
Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Zur
Aufnahme überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt
behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust,
Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Für überlassene Gegenstände
wird seitens des Fotostudios keine Haftung übernommen.
Der
Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.
obliegt dem Kunden.
Mängelrügen des Auftraggebers müssen
schriftlich erfolgen und spätestens sechs Tage nach Übergabe beim
Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Der Fotograf wird nach
eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon
nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der
Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von
zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung
unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt
wurde.
Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer
zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann ein Ausfallhonorar in Höhe
von 60 % des vereinbarten Honorars berechnet werden.
Wird ein
angefangener Auftrag aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretbaren Gründen
nicht fertig gestellt, so steht ihm das volle Honorar zu. Als
angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten
Leistung begonnen wurde.
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei
Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit
bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Augsburg.
Aktualisiert
Oktober 2009